"Sie können Psychotherapie als Privatleistung in Anspruch nehmen und bei der SGKK um einen Kostenzuschuss ansuchen.
In diesem Fall bezahlen Sie dem Therapeuten bzw. der Therapeutin das Privathonorar und reichen die Rechnung mit dem Zahlungsnachweis bei der SGKK ein. [...]"
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:


