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Berufungsentscheidung - Steuer (Referent) UFSF, GZ RV/0289-F/09 vom 10.12.2009

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 14. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 30. Jänner 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben.
Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO aufgehoben.

Den gesamten Text der Berufungsentscheidung finden Sie unter dem nachsteheden Link:

http://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%...

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