05.02.2021
Arbeit mit dem Körper in der TraumafolgentherapieTraumafolgentherapie in der Integrativen Gestalttherapie
Das psychotherapeutische Fachspezifikum ist der zweite Abschnitt der zweiteiligen gesetzlich geregelten Psychotherapie-Ausbildung. Das Fachspezifikum vermittelt das theoretische und praktische Wissen in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden und bereitet schrittweise auf die selbständige Arbeit als PsychotherapeutIn vor.
Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der Ausbildungsteilnehmer den Status "Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der Ausbildungsteilnehmer selbständig mit KlientInnen arbeiten.