- Antragstellung ist frühestens ein Jahr nach Ausbildungsbeginn möglich(Zertifizierungsantrag)
- Mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung in der psychotherapeutischen Arbeit/klinisch-psychologischen Arbeit nach Eintragung in die Liste des Bundesministeriums als PSYCHOTHERAPEUTIN oder als KLINISCHE/R PSYCHOLOGIN mit 80 UE psychotherapeutischer Selbsterfahrung (diese Zusatzbestimmung entfällt für alle AbsolventInnen nach der Novellierung des PsychologeInnengesetzes 7/2013) oder der Ärztekammer für ÄRZTIN mit Psy3-Diplom oder FACHÄRZTIN für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
- Absolvierung aller Teile des EMDR Basistrainings bei einem anerkannten Ausbildungsinstitut und eine/m anerkanntem/r TrainerIn (Liste anerkannter Institute/TrainerInnen (www.emdr-europe.org)
- Mindestens 25 Stunden Supervision bei anerkannter EMDR-SupervisorIn davon mindestens 2 Stunden Einzelsupervision
- Mindestens 50 EMDR-Sitzungen (Reprozessieren) mit mindestens 25 KlientInnnen, wovon mindestens 10 KlientInnen in der Supervision besprochen und von der Supervisorin unterschrieben sein müssen (KlientInnendokumentation)
- Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens (EMDR Europe Competency Framework (EECF)) Bereich Erwachsene Version 02 (inkl. Video-/Livepräsentation, die Inhalt und Technik von EMDR mindestens in der Standardabfolge zeigt)
- Empfehlung durch SupervisorIn (erfolgt indirekt durch Vermerk am Kompetenzrahmen)
- Mitgliedschaft bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich [...]
Quelle: https://www.emdr-fachgesellsch... / vom 05.05.2021