Das psychotherapeutische Fachspezifikum ist der zweite Abschnitt der zweiteiligen gesetzlich geregelten Psychotherapie-Ausbildung. Das Fachspezifikum vermittelt das theoretische und praktische Wissen in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden und bereitet schrittweise auf die selbständige Arbeit als Psychotherapeut*in vor.
Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der*die Ausbildungsteilnehmer*in den Status "Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der*die Ausbildungsteilnehmer*in selbständig mit Klient*innen arbeiten.