Inhalt:
Voraussetzung, um in die Ausbildung einsteigen zu können, sind 1) ein abgeschlossenes Propädeutikum 2) ein Quellenberuf 3) ein Mindestalter von 25 Jahren und 4) ein absolvierter Aufnahmeworkshop.
Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages nach erfolgreicher Absolvierung des Aufnahmeverfahrens erfolgt die Aufnahme in die Ausbildung und in die AVM. Die Ausbildung wird in Form eines Lehrganges
mit der Dauer von acht Semestern absolviert und gliedert sich in zwei Abschnitte. Die Lehrveranstaltungen
finden vorwiegend an Wochenenden statt. Der Zeitbedarf für die Absolvierung des zweiten Ausbildungsabschnittes (eigenständige psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision) hängt von den individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten ab.